Kampfrichter

 

Eine ordnungsgemäße Durchführung von Skiwettkämpfen bedarf ausgebildeter Kampfrichter. Wir sind dankbar, wenn sich Sportkameradinnen und Sportkameraden für diese Tätigkeit zur Verfügung stellen. Sie leisten mit Ihrer Tätigkeit einen großen Beitrag für die Jugendarbeit.

Was ist erforderlich:
Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die Ausbildung endet dann mit erfolgreich abgelegte Kampfrichterprüfung. Die Zulassung zur Kampfrichter-Prüfung setzt voraus, dass der Anwärter das18. Lebensjahr vollendet hat. Seine Tätigkeit als Kampfrichter endet mit Erreichen der Altersgrenze, die in den Internationalen Regelwerken festgelegt ist. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein, welcher dem DSV angehört, ist Voraussetzung. Die Meldungen der Interessenten sind an den zuständigen Kampfrichterreferenten im Skigau/Bezirk oder Landesskiverband zu richten. Hier erhalten Sie auch nähere Information über Ausbildungsschulungen. Die Ausbildung erfolgt nach den Ausbildungsrichtlinien für Kampfrichter durch den jeweiligen Fachausschuss Kampfrichter des DSV. Ansprechpartner sind die Landeskampfrichterreferenten der einzelnen Disziplinen.

Die Aufgaben des Kampfrichters sind:
· Dem Veranstalter zu helfen.
· Die Vorbereitungen und den Verlauf der Wettkämpfe zu kontrollieren.
· Den Verband zu vertreten.

Der Kampfrichter sollte:
· neutral und objektiv sein,
· loyal sein,
· entscheidungsfreudig sein,
· genaueste Regelkenntnisse haben und sie auch richtig auslegen und anwenden können,
· eine Persönlichkeit sein.

Ansprechpartner:

Kampfrichter Alpin - Thomas Gossmann (hsv[at]jaegerhef.de)
Kampfrichter Nordisch - Volkmar Hirsch (vh[at]sc-willingen.de)
Kampfrichter Biathlon - Carsten Schneider (carsten.schneider.74[at]web.de)

Unterlagen Kampfrichter-Fortbildung Alpin 2022

Nordic Camp Willingen

12.08.2024

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