FAQs

Fragen und Antworten zu Aus- und Fortbildungen

Ihr fragt - wir antworten!

Du hast Fragen rund ums Thema Lehrgänge, Lizenzen und Lehrwesen? Viele Fragen wiederholen sich, darum findet ihr hier eine Übersicht mit häufig gefragten Themen.

Rund um die Anmeldung

  • Zu allen unseren Lehrgängen und Veranstaltungen kann man sich über unser Online-Portal anmelden. Einfach ein Profil unter "Mein HSV" erstellen. Mit den Anmeldedaten bestehend aus Benutzername und Passwort einfach bei der ausgewählten Veranstaltung registrieren und die Teilnahmebedingungen akzeptieren.

  • Das ist kein Problem. Unter "Mein HSV" gibt es die Funktionen Benutzername und Passwort zurücksetzen. Damit kann man eigenständig die hinterlegten Daten tauschen.

  • Bei allen Lehrgängen und Veranstaltungen, auf die wir eine Teilnahmegebühr erheben oder Kosten anfallen, verwenden wir als Zahlungsmethode den SEPA-Lastschrifteinzug. Unter "Mein HSV" müssen beim Erstellen eines Profils die Bankdaten (IBAN und BIC) hinterlegt werden. Ein paar Tage bevor die Veranstaltung stattfindet, versenden wir zuerst eine Abbuchungsinformation an alle Teilnehmenden und im Anschluss werden die Kosten per Sammellastschrift eingezogen.

    Sollte ein Nachweis über die Kosten beispielsweise für den Verein oder Arbeitgeber nötig sein, bekommt jeder Teilnehmende im Anschluss an den besuchten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Auf dieser sind die Kosten aufgeteilt in Lehrgangs- und Reisekosten notiert.

  • Leider muss auch der HSV die Kosten im Falle einer Absage an die betroffenen Personen weiterleiten. Bei einer Absage vor dem Anmeldeschluss und bei Umbuchungen berechnen wir 30€.

    Wird die Teilnahme erst nach dem Anmeldeschluss abgesagt, so werden anteilige Kosten berechnet. Diese können unterschiedlich ausfallen und werden von uns per Lastschrift eingezogen. Um dieses Risiko zu auszuschließen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  • Jede/r, der in einem Verein Mitglied ist, der einem der Landesskiverbände und darüber auch dem Deutschen Skiverband angehört, darf an den HSV-Maßnahmen teilnehmen. Wir bitten um Information bei der Anmeldung im dafür vorgesehenen Bemerkungsfeld.

  • Für die Ausbildung zur DSV-Grundstufe muss spätestens bei Beginn des Schneelehrgangs das 16. Lebensjahr vollendet sein.

    Minderjährige Teilnehmer und Teilnehmerinnen dürfen an unseren Lehrgängen, die mit Übernachtung stattfinden, nur mit Einverständniserklärung der Eltern an einem Lehrgang teilnehmen. Vor Beginn des Lehrgangs kontaktieren wir die entsprechenden Personen.

    Download der Einverständniserklärung

  • Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen muss man Mitglied in einem Verein sein, der dem HSV oder einem anderen Landesskiverband angehört. Deshalb bekommt der Verein bei Anmeldung die Frage nach der Vereinsfreigabe zugeschickt. Diese beinhaltet die Frage, ob der Verein das Mitglied freigibt oder die Teilnahme verweigert. Dieser Vorgang passiert automatisch, hier müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht tätig werden.

  • Wir versuchen möglichst auf alles einzugehen, können es aber nicht immer versprechen. Lasst uns gerne eure Wünsche wie beispielsweise vegetarisches Essen oder mit wem ihr euch ein Zimmer teilen möchtet, wissen. Benutzt dafür bitte das Bemerkungsfeld bei der Anmeldung.

    In der Regel buchen wir für unsere Fahrten und Lehrgänge Doppel- oder Mehrbettzimmer. Einzelzimmer sind auf Anfrage möglich, sofern uns die Unterkunft diese in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen kann. Bei Einzelzimmern fällt ein Aufpreis an, den wir weiterberechnen. Sollte bei uns kein Zimmerwunsch eingehen, nehmen wir die Einteilung eigenständig vor. Selbstverständlich achten wir dabei auf das Geschlecht und versuchen möglichst Vereinskameradinnen und -kameraden sowie Personen ähnlichen Alters ein gemeinsames Zimmer zu geben. Natürlich kann vor Ort getauscht werden. Sollte ein Person ohne Wunsch in einem Zimmer mit Einzelbelegung gelandet sein, muss dafür kein Aufpreis gezahlt werden.

  • Grundsätzlich kann man sich immer auf die Warteliste setzen lassen und hoffen, dass entweder die Kapazität erhöht werden kann oder jemand kurzfristig abspringt. Dies geschieht bei der Anmeldung automatisch, sobald in der Beschreibung steht, dass noch 0 freie Plätze verfügbar sind. Wir informieren, sobald sich etwas ergibt.

  • Nach dem Anmeldeschluss versenden wir eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten (E-Mailadresse und Wohnort) der Teilnehmenden, sodass man sich für eine mögliche Fahrgemeinschaft zusammenschließen kann. Außerdem befindet sich auf vielen Ausschreibungen zusätzlich der Hinweis, wie man mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen kann, sofern dies für den Ort des Lehrgangs möglich ist.

  • Ja. Sonderurlaub ist möglich für die Tätigkeit in hessischen Landessportbund-Vereinen/Verbänden als ehrenamtliche Jugendleiter/in oder Jugendbetreuer/in bei Jugendfreizeiten, in Zeltlagern, Jugendherbergen oder für sonstige Veranstaltungen, bei denen Kinder- und Jugendliche betreut werden. Des Weiteren kann für die Teilnahme an Tagungen, Seminaren der hessischen Jugendverbände, der öffentlichen Jugendpflege und -bildung sowie für Aus- und Fortbildungs-Lehrgänge im Rahmen des Jugendsports Sonderurlaub beantragt werden.

    Bitte den vollständig ausgefüllten Antrag senden an: susanne.blankhsv-ski.de

    Zum Download: Antrag auf Sonderurlaub

Lehrgänge

  • Bei einem Ausbildungslehrgang handelt es sich um die Lehrgangsteile, die man zum Erlangen der ersten Lizenzstufe, der DSV Grundstufe/Trainer C Breitensport absolvieren muss. Dazu gehören der Praxislehrgang, der Theorielehrgang (bestehend aus Grund- und Fachmodul, je ein Tag) und der Schneelehrgang. Für die darauf aufbauende Lizenz, den DSV Instructor/Trainer B Breitensport, ist nur das Besuchen des Schneelehrgangs nötig.

    Bei einer Fortbildung dagegen handelt es sich um einen Auffrischungslehrgang für Lizenzinhaber.

  • Jeder Übungsleiter-Anwärter sollte sich bewusst sein, dass man als Lizenzinhaber eine gewisse Verantwortung übernimmt. Als Schneesportlehrerin ist man verantwortlich für Wintersportlerinnen, die über mehr oder weniger Können in der jeweiligen Disziplin verfügen. Zudem bewegt man sich oft in alpinem Gelände. Neben einem angemessenem eigenem sportlichen Können ist auch das Begeistern für den Sport wichtig.

    Spätestens zum Beginn des Schneelehrgangs inklusive der Prüfungen muss das 16. Lebensjahr vollendet sein. Eine Mitgliedschaft in einem Verein, der dem HSV oder einem anderen Landesskiverband angeschlossen ist, ist Voraussetzung für die Teilnahme. Ohne eine rechtzeitige Anmeldung zu Lehrgängen sowie ohne Antworten auf eventuelle Nachfragen durch die HSV-Geschäftsstelle ist eine Teilnahme nicht möglich.

    Für den Schneelehrgang ist zudem der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten, nicht älter als 2 Jahre) nötig.

  • Für die Theorie werden Lehrbücher benötigt. Vor dem Lehrgang fragen wir, ob wir die Bücher im Paketpreis mitbestellen sollen. Falls bereits Bücher vorhanden sind, bitte bei der Anmeldung im dafür vorgesehenen Bemerkungsfeld vermerken.

    Je nach Disziplin sind unterschiedliche Ausrüstungsgegenstände nötig. Bitte in der Ausschreibung für den jeweiligen Lehrgang nachlesen.

  • Für die Ausbildung hat man nach Beginn zwei Jahre (zwei Wintersaisons) Zeit. Liegt ein Ausbildungsteil mehr als zwei Jahre zurück, muss er erneut besucht werden.

  • Auf dem einwöchigen Schneelehrgang werden drei Prüfungen absolviert. Es wird die Technik, die Methodik und die Theorie überprüft. Sollte eine Prüfung nicht bestanden sein, kann diese in den beiden darauffolgenden Saisons einfach wiederholt werden. Eine Methodik- und Technik-Nachprüfung ist auf größeren Fortbildungen wie beispielsweise den Zentralen Fortbildungen möglich. Hierfür bitten wir um Rücksprache mit der Geschäftsstelle. Für eine Theorie-Nachprüfung wird im Sommer ein Termin, der in der Regel in Frankfurt stattfindet, angeboten.

    Sollten gleich zwei Prüfungsteile als Nichtbestanden gewertet worden sein, so muss der komplette einwöchige Schneelehrgang erneut besucht werden.

    Es findet keine Prüfung ohne vorherige Rücksprache mit der HSV-Geschäftsstelle statt! Wir empfehlen eine gute Vorbereitung auf die Nachprüfung. Dafür kann beispielsweise ein Praxislehrgang mit besonderem Schwerpunkt auf der Ski- bzw. Snowboardtechnik oder der Methodik besucht werden.

Lizenzen

  • Nach bestandenem Schneelehrgang ist die Breitensport-Lizenz drei Jahre gültig. Die Gültigkeit im Anschluss an eine Fortbildung hängt von der Dauer ab. Bei einer zweitägigen Fortbildung verlängert sich die Lizenz um zwei Jahre, bei drei oder mehr Tagen um drei Jahre. Die Gültigkeit verlängert sich ab dem Fortbildungsdatum um zwei bzw. drei Jahre plus den Zeitraum zum darauffolgenden Juli.

    Der DSV-Skilehrer/Trainer A Breitensport sowie die Leistungssportlizenzen, die beim DSV erworben wurden, können sich nur um zwei Jahre verlängern.

    Lizenzinhaber einer DSV-Lizenz (Grundstufe, Instructor, DSV-Skilehrer) können auf der Homepage des Deutschen Skiverbandes die DSV-Card beantragen und verlängern.

  • Der Antrag wird digital über die Homepage des Deutschen Skiverbandes gestellt. Für die Erstausstellung kann man das Leistungspaket des DSV beantragen. Dies beinhaltet die DSV-Card sowie die DOSB-Lizenz, welche Grundlage für die Bezuschussung der Vereinsarbeit ist. Im Anschluss an eine Fortbildung bitte den Schritt "Verlängerung/Upgrade" nutzen.

    Voraussetzung für die Beantragung ist seit einigen Jahren das absolvieren des E-Learning-Moduls "Schneesport schaut hin - Prävention sexualisierter Gewalt" inklusive dem Unterschreiben des Ehrenkodex.

    Die Informationen zu den besuchten Lehrgängen wie beispielsweise, ob der Lehrgang bestanden wurde, erhält der DSV automatisch über ein internes Datenbank-System. Die Karte kann erst ausgestellt werden, wenn alle wichtigen Dokumente, dazu gehört der Erste-Hilfe-Schein, und der Lehrgang bestanden und vollständig besucht wurde. Die Ausstellung sowie das Zusenden der Karte kann einige Wochen dauern.

    Download: Antrag DSV-Card

  • Um die Gültigkeit einer Lizenzstufe zu verlängern, sollte vor Ablauf eine Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten besucht werden. Fortbildungen können allerdings auch öfter besucht werden. Wir bieten über die Skisaison viele Termine mit unterschiedlichen Schwerpunkten an.

    Eine Fortbildung kann beim Hessischen Skiverband oder einem anderen Landesskiverband besucht werden.

  • Nein. Die Lizenz bleibt bestehen, verliert allerdings ihre Gültigkeit und es gelten andere Fortbildungs-Regeln.

    In der Folgesaison nach Ablauf der DSV-Card reicht eine zweitägige Fortbildung zur Verlängerung aus.

    Überschreitung 1-3 Jahre: Es muss eine mindestens dreitägige Fortbildung besucht werden.

    Überschreitung 4-7 Jahre: Es muss eine mindestens dreitägige Fortbildung in Theorie, Methodik und Technik sowie eine Lernerfolgskontrolle in der Technik und Methodik absolviert werden.

    Überschreitung ab 8 Jahren: Es gilt die Belegpflicht eines Wiedereinstiegslehrgangs mit dem Nachweis eines Lernerfolgs in Theorie, Methodik und Technik.

    Bei einer Überschreitung von 3 Jahren und mehr bitte vor Anmeldung zu einem Lehrgang mit der HSV-Geschäftsstelle absprechen!

  • Muss zur Wiederanerkennung der Lizenz eine Wiederanerkennungsprüfung absolviert werden, wird der/die Teilnehmer/in den Teilkompetenzen Methodik, Technik und gegebenenfalls auch in der Theorie überprüft.

    Bitte vor Anmeldung mit der HSV-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen, damit die Prüfung mit dem Landeslehrteam abgesprochen werden kann. Genauere Information zum Ablauf der Prüfung etc. folgen im Anschluss.

  • In diesem Fall gibt es eine Sonderregelung. Nach Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des ärztlichen Attests kann die Lizenz ausnahmsweise ohne Fortbildung um ein Jahr verlängert werden.

    Bitte in diesem Fall Kontakt mit der HSV-Geschäftsstelle aufnehmen.

  • Nein. Jede zweite Fortbildung darf disziplinfremd stattfinden. Im Anschluss an eine disziplinfremde Fortbildung muss beim nächsten Mal wieder die Stammdisziplin besucht werden.

  • Für die Anerkennung von Aus-/Fortbildungen anderer Verbände ist auf dem Niveau Trainer-C Breitensport (DSV-Grundstufe) und Trainer-B Breitensport (DSV-Instructor) der HSV zuständig. Auf dem Niveau Trainer-A Breitensport (DSV-Skilehrer/ DSV-Snowboardlehrer/ DSV-Skitourenführer) liegt die Zuständigkeit beim DSV.

    Die Anerkennung von Aus-/Fortbildungen anderer Verbände erfolgt auf der Grundlage individueller Überprüfung (Einzelfallentscheidung) der besuchten Inhalte und Ausbildungsumfänge. Von der Ausbildung kann dabei ganz oder teilweise befreit werden, wer nachweislich an einer mindestens gleichwertigen Ausbildung innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich teilgenommen hat. Die Ausbildung muss in Inhalt, Umfang und dem Anforderungsprofil dem DSV-Curriculum entsprechen.

    Hier gibt es die Anerkennungsregularien für bestimmte Ausbildungswege auf einen Blick.

  • Bei den DSV-Lizenzen liegt der Schwerpunkt der Ausbildungen darauf, als Schneesportlehrerin und Schneesportlehrer im Verein oder in einer (DSV-)Skischule zu arbeiten. Dein Verein kann mit dem Nachweis deiner Übungsleiterqualifikation (DOSB-Lizenz) einen Zuschuss für den Verein beantragen.

    Der Deutsche Skilehrerverband ist der Verband der Berufsskilehrer und schließt mit dem staatlichen geprüften Skilehrer ab.

    Die einzelnen Ausbildungsstufen des DSLV und DSV unterscheiden sich in Umfang, Prüfungsleistungen, etc. Daher erfolgt die Anerkennung der einzelnen Ausbildungsstufen auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen DSLV und DSV.

    zu den Anerkennungsregularien

Nach dem Lehrgang

  • Sehr gerne! Über die Lehrgangsleiter versenden wir einen digitalen Fragebogen, bei dem ihr den Lehrgang durch Sternevergabe bewerten könnt. Außerdem könnt ihr uns schreiben, was euch gut gefallen hat und was wir beim nächsten Mal besser machen können. Wir freuen uns über eure konstruktiven Rückmeldungen und nehmen eure Anliegen ernst!

Eure Frage ist nicht geklärt worden?

Dann meldet euch bei uns telefonisch oder per Mail bei der HSV-Geschäftsstelle - wir helfen euch gerne weiter!

HSV Geschäftsstelle

Tel: 06032/927 44 00