Skilifte und Sportanlagen in Hessen bis mindestens zum 20.12. geschlossen

10.12.2020

Verband

Auch wenn der Schnee in Hessen noch nicht überall richtig angekommen ist, steigt die Lust zum Skifahren doch enorm.
Da ein Winterurlaub in den Alpen vorerst nicht möglich ist, gilt es mit Vernunft auf regionale Angebote auszuweichen.
Aber auch die Skilifte in Hessen müssen leider bis mindestens zum 20.12. geschlossen bleiben!!! Ebenso Loipen, die als eigene Sportanlagen betrieben werden!
Das Langlaufen auf Loipen in der freien Natur (außerhalb von Sportstätten), ist als Ausübung von Individualsportart allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt und möglich.
Natürlich müssen auch hier die Hygiene- und Abstandsregeln streng eingehalten werden. Dies gilt sowohl für auf der Langlauf-Loipe, als auch auf Parkplätzen etc. Die Nutzung von Hütten oder Loipenhäusern ist leider nicht möglich.
Genauso sieht es bei Skitouren, außerhalb von Sportstätten in der freien Natur, aus.

Text: Jonathan Tropp
Bild: TGV Schotten